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Sicherheitshinweise
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Sicherheitshinweise
Gefahrenstufen von Warnhinweisen
In dieser Betriebsanleitung werden die folgenden
Gefahrenstufen verwendet, um auf potenzielle
Gefahrensituationen hinzuweisen:
GEFAHR !
Die gefährliche Situation steht unmittelbar
bevor und führt, wenn die Maßnahmen
nicht befolgt werden, zu schweren
Verletzungen bis hin zum Tod.
WARNUNG !
Die gefährliche Situation kann eintreten
und führt, wenn die Maßnahmen nicht
befolgt werden, zu schweren Verletzungen
bis hin zum Tod.
VORSICHT !
Die gefährliche Situation kann eintreten
und führt, wenn die Maßnahmen
nicht befolgt werden, zu leichten oder
geringfügigen Verletzungen.
Achtung !
Eine möglicherweise schädliche Situation kann
eintreten und führt, wenn sie nicht gemieden wird,
zu Sachschäden.
Aufbau von Sicherheitshinweisen
GEFAHR !
Art und Quelle der Gefahr!
ÂFolgen bei Nichtbeachtung
¾ Maßnahme zur Gefahrenabwehr
Selbst- und Personenschutz
¾ Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder oder
Personen, die die Gebrauchsanweisung nicht
kennen, den Laubbläser nicht benutzen.
Örtliche Bestimmungen können das Mindestalter
des Benutzers festlegen.
¾ Nehmen Sie den Laubbläser nicht in Betrieb,
wenn sich Personen (insbesondere Kinder)
oder Tiere in unmittelbarer Nähe benden.
Achten Sie auch darauf, dass Kinder nicht mit
dem Laubbläser spielen.
¾ Unterbrechen Sie den Gebrauch der
Maschine, wenn Personen (insbesondere
Kinder) oder Haustiere in der Nähe sind.
Halten Sie Dritte aus dem Gefahrenbereich fern.
¾ Dieses Gerät darf nicht von Kindern und
nicht von Personen mit eingeschränkten
körperlichen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten oder mit unzureichender
Erfahrung und Wissen verwendet werden.
Ebenso dürfen Personen, die mit dieser
Betriebsanleitung nicht vertraut sind, das
Gerät nicht verwenden. Lokale Vorschriften
können eine Altersbeschränkung für Benutzer
festlegen.
¾ Reinigung und Wartung darf nicht von
Kindern durchgeführt werden.
¾ Tragen Sie bei Arbeiten mit oder am
Laubbläser immer feste Schuhe und lange
Hosen sowie weitere entsprechende
geeignete persönliche Schutzausrüstung
(Schutzbrille, Gehörschutz,
Arbeitshandschuhe etc.). Das Tragen von
persönlicher Schutzausrüstung verringert das
Risiko von Verletzungen.
¾ Personen, die das Gerät bedienen, dürfen
nicht unter dem Einuss von Rauschmitteln
(z. B. Alkohol, Drogen oder Medikamenten)
stehen.
¾ Der Bediener oder Nutzer ist für Unfälle oder
Schäden an anderen Menschen oder deren
Eigentum verantwortlich.
Vor dem Einsatz
¾ Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit dem
Laubbläser und seinen Funktionen sowie
seinen Bedienelementen vertraut.
¾ Benutzen Sie keinen Laubbläser, dessen
Schalter defekt ist und sich nicht mehr ein-
oder ausschalten lässt. Lassen Sie diesen
von einer qualizierten Fachkraft oder einer
Fachwerkstatt reparieren.
¾ Lesen und beachten Sie die Betriebsanleitung
des Akkus und des Ladegerätes für den Akku.
Beim Einsatz
¾ Entnehmen Sie den Akku aus dem Gerät:
- wann immer Sie sich von dem Gerät entfernen.
- bevor Sie Blockierungen entfernen.
- vor Überprüfen, Reinigen oder Arbeiten am Gerät.
- nach Berühren eines Fremdkörpers, um das Ge-
rät auf Beschädigungen zu überprüfen.
- zur sofortigen Überprüfung, wenn das Gerät be-
ginnt, übermäßig stark zu vibrieren.
¾ Lassen Sie bei Arbeitsunterbrechungen den
Laubbläser nie unbeaufsichtigt und bewahren
Sie ihn an einem sicheren Ort auf.
¾ Tragen Sie geeigneten Augenschutz und
Gehörschutz!